Logo AK Surmanová Mgr. Barbora SurmanováRechtsanwältin | Znojmo (Znaim)
Familienrecht und Vermögen in Znojmo (Znaim)

Familienrecht ist auch Vermögensrecht. Genau dabei helfen wir Ihnen.

Aufteilung des ehelichen Gesamtguts, ein Ehevertrag vor der Hochzeit oder die Schenkung des Hauses an die Kinder: Momente, in denen eine Familie gut formulierte Urkunden braucht. Wir erstellen sie verständlich und nach tschechischem Recht, zu einem vorab bekannten Honorar, in Znojmo (Znaim) oder online. Rufen Sie an unter +420 776 253 056 oder schreiben Sie in ein paar Sätzen, worum es geht.

Mgr. Barbora Surmanová ist selbstständige, in der Tschechischen Republik zugelassene Rechtsanwältin (advokátka; Tschechische Rechtsanwaltskammer Nr. 13930, IČO 72524243) und erbringt an der Adresse Rooseveltova 1011/39 in Znojmo (Znaim) anwaltliche Leistungen rund um das Vermögen in der Familie: Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gesamtguts (SJM), Eheverträge vor und während der Ehe, Schenkungen von Liegenschaften mit Wohnungsdienstbarkeit und erbrechtliche Regelungen. Mandanten betreut sie persönlich wie auch online; neben Tschechisch verhandelt sie auf Deutsch und Englisch. Eine österreichische Anwaltszulassung besteht nicht, Mandanten aus Österreich berät sie stets zum tschechischen Recht.

Wobei wir Ihnen im Familienrecht weiterhelfen

Wir konzentrieren uns auf die vermögensrechtliche Seite des Familienrechts:

  • Aufteilung des ehelichen Gesamtguts (SJM) nach der Scheidung sowie dessen Einschränkung während der Ehe,
  • Eheverträge vor und während der Ehe,
  • Schenkung von Liegenschaften in der Familie mit Wohnungsdienstbarkeit,
  • Regelung des Miteigentums unter Verwandten,
  • Testamente und Erbverträge im Anschluss an Vermögensübertragungen.
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Aufteilung des ehelichen Gesamtguts

Mit der Rechtskraft der Scheidung erlischt das eheliche Gesamtgut, aufteilen müssen Sie das Vermögen aber erst noch. Der schnellste Weg ist meist eine Vereinbarung über die Aufteilung des Gesamtguts: Wir erstellen sie so, dass sie Liegenschaften, Konten, Schulden und ein allfälliges Unternehmen erfasst und den Anforderungen des tschechischen Grundbuchs (katastr nemovitostí) genügt. Zeit haben Sie dafür drei Jahre ab Rechtskraft der Scheidung, danach greift die gesetzliche Vermutung und über die Aufteilung entscheiden nicht mehr Sie. Die Auszahlung des Anteils lässt sich über eine anwaltliche Treuhand (advokátní úschova) abwickeln, die bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer registriert ist.

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Eheverträge vor und während der Ehe

Mit einem Vertrag über den ehelichen Güterstand lässt sich das Gesamtgut einschränken, erweitern oder durch eine Gütertrennung ersetzen. Das hilft, wenn ein Ehepartner unternehmerisch tätig ist oder mit eigenem Vermögen in die Ehe geht. Der Vertrag braucht die Form eines Notariatsakts; wir gehen den Inhalt mit Ihnen durch, erklären die Folgen der Varianten und bereiten die Unterlagen so vor, dass Sie mit einer fertigen Lösung zum Notar gehen.

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Vermögen zwischen den Generationen

Ein Haus oder eine Wohnung an die Kinder zu übertragen ist mehr als die Unterschrift unter einen Schenkungsvertrag. Wir erstellen den Schenkungsvertrag mit Wohnungsdienstbarkeit (in der Praxis das Wohnrecht auf Lebenszeit), damit Ihr Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist; bei Bedarf ergänzen wir ein Veräußerungs- und Belastungsverbot und stellen den Antrag auf Eintragung für Sie. Wir beraten auch zum Testament und zum Erbvertrag: Dieser braucht einen Notariatsakt, wir bereiten den Inhalt vor und stimmen die Errichtung mit dem Notar ab.

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Familien zwischen Znojmo und Wien

Znojmo liegt wenige Kilometer von der österreichischen Grenze und rund eine Stunde von Wien entfernt, deshalb überschreitet Familienvermögen hier oft die Grenze: Ehe mit einem Partner aus Österreich, ein Haus im Bezirk Znojmo. Mgr. Barbora Surmanová ist in der Tschechischen Republik zugelassene Rechtsanwältin (Tschechische Rechtsanwaltskammer Nr. 13930), eine österreichische Anwaltszulassung besteht nicht. Wir beraten Sie nach tschechischem Recht, auf Tschechisch, Deutsch und Englisch. Beglaubigte Übersetzungen besorgt ein gerichtlich beeideter Übersetzer für Deutsch, mit dem wir zusammenarbeiten. Ein Beratungsgespräch ist auch per Videoanruf möglich.

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Scheidung und Obsorge? Wir sagen es Ihnen offen

Unser Schwerpunkt ist das Vermögen. Die Vereinbarung über die Aufteilung des Gesamtguts und über das Wohnen gehört genau zu unserer Arbeit, und die einvernehmliche Scheidung, die auf der vereinbarten Vermögensaufteilung aufbaut, führen wir ebenfalls zu Ende. Streitigkeiten über die Obsorge für Kinder sind nicht unser Schwerpunkt; geht es Ihnen vor allem darum, sagen wir Ihnen das bei der Erstberatung offen und nennen Ihnen eine Anlaufstelle.

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Häufige Fragen

Was Mandanten oft fragen

Bis wann muss das eheliche Gesamtgut nach der Scheidung aufgeteilt werden?

Für die Aufteilung durch Vereinbarung oder durch Antrag bei Gericht haben Sie drei Jahre ab Rechtskraft der Scheidung Zeit. Danach greift die gesetzliche Vermutung: Bewegliche Sachen fallen demjenigen zu, der sie ausschließlich als Eigentümer nutzt, Liegenschaften gehen in Miteigentum nach Anteilen über. Eine rechtzeitige Vereinbarung ist meist schneller und günstiger als ein Streit.

Lässt sich das Gesamtgut auch ohne Gericht durch Vereinbarung aufteilen?

Ja, die Vereinbarung ist der häufigste und meist schnellste Weg. Gehört eine Liegenschaft dazu, muss die Vereinbarung schriftlich sein, und das Eigentum wechselt erst mit der Eintragung im Grundbuch. Wir erstellen die Vereinbarung und den Antrag auf Eintragung; die Auszahlung des Anteils lässt sich über eine anwaltliche Treuhand absichern.

Wie schenke ich das Haus den Kindern und wohne weiter darin?

Die übliche Lösung ist ein Schenkungsvertrag mit Wohnungsdienstbarkeit, in der Praxis als Wohnrecht auf Lebenszeit bekannt. Die Dienstbarkeit wird gleichzeitig mit der Übertragung im Grundbuch eingetragen, das Wohnen ist damit durch die Eintragung gesichert und nicht nur durch ein Versprechen. Je nach Situation ergänzen wir ein Veräußerungs- und Belastungsverbot.

Helfen Sie auch bei der Scheidung selbst oder bei der Obsorge für die Kinder?

Bei der vermögensrechtlichen Seite ja: Wir erstellen die Vereinbarung über die Aufteilung des Gesamtguts und über das Wohnen und führen die einvernehmliche Scheidung, die auf der vereinbarten Vermögensaufteilung aufbaut, zu Ende. Streitigkeiten über die Obsorge für Kinder sind nicht der Schwerpunkt unserer Praxis; in einem solchen Fall sagen wir Ihnen das gleich und nennen Ihnen eine Anlaufstelle.

Was kosten die Leistungen?

Das Honorar erfahren Sie bei der Erstberatung, bevor wir mit der Arbeit beginnen, und das vereinbarte Honorar gilt. Übliche Leistungen wie die Vereinbarung über die Aufteilung des Gesamtguts, ein Schenkungsvertrag oder ein Testament bieten wir zum Fixhonorar an.

Schreiben Sie uns, worum es in Ihrer Familie geht

Rufen Sie an unter +420 776 253 056, schreiben Sie an ak@surman.cz oder nutzen Sie das Formular auf aksurman.cz. Wir melden uns bis zum zweiten Arbeitstag; bei der Erstberatung erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und was die Leistung kosten wird. Das Honorar kennen Sie damit im Voraus.

Anrufen: +420 776 253 056 +420 776 253 056